1. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Die Enklar GmbH (im Folgenden "Verkäufer" oder "Enklar") ist Betreiber der unter www.enklar.de und allen auf den Sub-Domains abrufbaren Webdiensten (im Folgenden "Website").
“Kunden” sind Verbraucher oder Unternehmer, die mit Enklar GmbH eine kostenpflichtige Dienstleistung über die Website oder per Email beauftragen.
"Eigentümer" im Sinne dieser AGB ist die Person, deren Gebäude oder Anlage Gegenstand der Beratung, Berechnung, Auslegung oder Förderbegleitung ist und für die die jeweilige Leistung erbracht wird. Kunde und Eigentümer können personenidentisch sein; beauftragt ein Installations- oder Fachunternehmen die Leistung für einen Endkunden, ist das beauftragende Unternehmen Kunde und Vertragspartner von Enklar, während der Endkunde Eigentümer ist. Pflichten und Obliegenheiten, die diese AGB dem Eigentümer zuweisen (insbesondere die Bereitstellung und Erhebung von Daten), hat der Kunde sicherzustellen und steht für deren Erfüllung gegenüber Enklar ein.
Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde die Einbeziehung dieser AGB, die über die Verlinkung auf der Website www.enklar.de/agb zu jeder Zeit aufgerufen werden kann. Der Vertragstext wird vom Verkäufer nicht gespeichert. Vertragssprache ist deutsch.
Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die über die Website zwischen uns als Verkäufer und unseren Kunden abgeschlossen werden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag über die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen, z.B. Energieberatungs-Dienstleistungen, kommt entweder nach Durchlaufen des Formulars auf unserer Website und klicken des Beauftragungsbutton zustande oder durch Annahme eines von uns auf elektronischem Weg zugesandten Angebots, welches schriftlich angenommen wurde.
Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Verkäufer zu laufen und endet mit dem Ablauf des 14. Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Kunde das Angebot des Verkäufers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Verkäufer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Nimmt der Kunde kostenpflichtige Leistungen von Enklar in Anspruch, ist er zur Entrichtung der hierfür anfallenden Kosten verpflichtet. Über die Kostenpflicht wird der Kunde mindestens vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Leistung informiert. Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Sollte im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen während der vereinbarten Laufzeit eine Erhöhung des Entgeltes eintreten, so ist das vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Entgelt zu entrichten. Hat der Kunde Vorauszahlungen geleistet, kann das Entgelt nicht für den Zeitraum der Vorauszahlung erhöht werden.
3.2 Die Zahlung erfolgt über die jeweils angebotenen Zahlungsarten. Der Verkäufer behält sich vor, einzelne Zahlungsarten (z.B. Barzahlung) auszuschließen. Die Rechnungsstellung dem Kunden gegenüber erfolgt in elektronischer Form (pdf) per E-Mail, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Rechnungstellung erfolgt nach Erstellung und Zusendung aller Dokumente in digitaler Form durch die Enklar GmbH. Rechnungsbeträge sind jeweils mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 7 Kalendertagen zahlbar auf ein von Enklar benanntes Konto. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Der Kunde muss Einwendungen gegen die Höhe in Rechnung gestellter Entgelte regelmäßig innerhalb eines Monates nach Erhalt der beanstandeten Rechnung bzw. nach Abbuchung der beanstandeten Kosten schriftlich erheben. Der Anspruch auf Rückzahlung verfällt nach Ablauf dieser Frist.
3.3 Enklar informiert den Kunden, dass die anfallenden Kosten bei der KfW oder dem BAFA förderfähig sind und der Kunde einen Teil hiervon als Zuschuss zurückerhalten kann. Enklar übernimmt jedoch keine Haftung dafür, ob und in welcher Höhe die Kosten tatsächlich von der KfW oder dem BAFA gefördert werden. Der Kunde hat keine Ansprüche gegen Enklar in Bezug auf die tatsächliche Förderfähigkeit oder die Höhe der gewährten Zuschüsse.
3.4 Enklar ist berechtigt vor der Leistungserbringung vom Kunden eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
3.5 Für zusätzliche, Änderungs- oder Wiederholungsleistungen einigen sich die Vertragspartner auf ein Zusatzhonorar von 100€/ Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.6 Sofern sich im Rahmen der Planung und/oder Umsetzung des Sanierungsvorhabens herausstellen sollte, dass der Leistungsumfang den ursprünglich kalkulierten Leistungsumfang nicht unwesentlich übersteigt, insbesondere Änderungsleistungen, bei denen Enklar mit der Planung praktisch neu beginnen muss und eine neue geistige Leistung zu erbringen ist und die nicht bereits zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungspflichten gehören, steht Enklar ein zusätzlicher Anspruch auf Honorar zu. Sind Änderungen von Enklar zu vertreten oder handelt es sich hierbei um Nacherfüllungsmaßnahmen von Enklar, liegt keine mehrvergütungsfähige Änderung des Leistungsumfanges im Sinne dieser Regelung vor.
4. Leistungsbeschreibung
Wir erbringen die vereinbarten Leistungen gemäß den Angaben auf unserer Website. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
4.1 Enklar erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß den Angaben auf der Website bzw. dem jeweiligen Angebot. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
4.2 Die Leistungen von Enklar umfassen insbesondere Energieberatungs-Dienstleistungen sowie Berechnungen und Auslegungen für die Planung von Wärmepumpen und energetischen Maßnahmen. Diese Leistungen erbringt Enklar, sofern nicht anders vereinbart, als werkvertragliche Leistung auf Grundlage der vom Kunden bzw. Eigentümer bereitgestellten Daten.
4.3 Soweit gesondert beauftragt, begleitet Enklar den Kunden zudem bei der Beantragung von Fördermitteln und stellt Förderanträge in Vollmacht. Diese Förderbegleitung ist eine Geschäftsbesorgung; ein bestimmter Bewilligungserfolg wird nicht geschuldet.
4.4 Enklar ist berechtigt, die dem Kunden geschuldeten Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Fachpartner ("Subunternehmer") ausführen zu lassen. Enklar bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Kunden und für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen verantwortlich; die eingesetzten Subunternehmer gelten als Erfüllungsgehilfen von Enklar.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Daten und Informationen richtig, wahrheitsgemäß, aktuell und vollständig anzugeben. Soweit Daten vom Eigentümer zu erheben oder bereitzustellen sind, hat der Kunde deren rechtzeitige, richtige und vollständige Bereitstellung sicherzustellen. Bei falschen oder unvollständigen Angaben können wir nicht für daraus resultierende Verzögerungen oder Leistungsmängel haftbar gemacht werden.
5.2 Der Kunde wird Enklar rechtzeitig und unaufgefordert über Änderungen seiner Daten (insbesondere Namens- oder Inhaberwechsel, Änderung der Rechtsform und Anschrift) mindestens in Textform (E-Mail) informieren.
5.3 Enklar ist nicht verpflichtet, vom Kunden oder Eigentümer gelieferte oder erhobene Daten auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt ist.
5.4 Im Rahmen von Beratungs- und Förderleistungen ist der Kunde insbesondere verpflichtet, sämtliche für die Beratung, Planung oder Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zu machen, alle erforderlichen Unterlagen, Erklärungen, Vollmachten und Nachweise fristgerecht zur Verfügung zu stellen, Enklar unverzüglich über selbst beantragte Fördermittel, relevante Fristen oder Änderungen der Sachlage zu informieren.
Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, haftet Enklar nicht für hieraus resultierende Verzögerungen, Fristversäumnisse, Leistungsmängel oder Fördernachteile.
6. Förderbegleitung und Antragstellung in Vollmacht
6.1 Soweit gesondert beauftragt, begleitet Enklar den Kunden bei der Beantragung von Fördermitteln bei bundes- oder landesweiten Förderinstituten (insbesondere KfW, BAFA, Landesförderbanken) und stellt entsprechende Anträge auf Grundlage einer gesonderten Vollmacht im Namen und für Rechnung des Kunden bzw. des von ihm benannten Eigentümers. Gegenstand dieser Leistung ist die sorgfältige Vorbereitung und Einreichung der Anträge im Sinne einer Geschäftsbesorgung; ein bestimmter Bewilligungserfolg wird nicht geschuldet.
6.2 Die Entscheidung über Bewilligung, Ablehnung, Höhe, Auszahlung und etwaige Rückforderung von Fördermitteln liegt ausschließlich im Ermessen und in der Verantwortung des jeweiligen Förderinstituts und richtet sich nach den im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Förderbedingungen, Programmrichtlinien und verfügbaren Haushaltsmitteln. Enklar hat hierauf keinen Einfluss.
6.3 Enklar übernimmt keine Gewähr und keine Haftung dafür, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Fördermittel bewilligt und ausgezahlt werden. Ein nicht bewilligter, abgelehnter, gekürzter, zurückgeforderter oder verspätet ausgezahlter Förderzuschuss begründet keinen Anspruch des Kunden gegen Enklar; insbesondere kommt Enklar nicht für entgangene, gekürzte oder zurückgeforderte Förderbeträge auf. Dies gilt nicht, soweit Enklar die Nichtbewilligung, Ablehnung oder Kürzung durch die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesem Fall richtet sich die Haftung nach § 7.
6.4 Eine fristgerechte Antragstellung setzt voraus, dass der Kunde bzw. der Eigentümer alle erforderlichen Unterlagen, Daten und Erklärungen vollständig, richtig und so rechtzeitig bereitstellt, dass Enklar eine angemessene Bearbeitungszeit von mindestens 30 Werktagen verbleibt. Für die Versäumung von Fristen in Förderangelegenheiten haftet Enklar nicht, soweit diese auf verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Mitwirkung des Kunden oder Eigentümers, auf Änderungen, Aussetzungen oder dem Auslaufen von Förderprogrammen, auf der Erschöpfung verfügbarer Fördermittel, auf Bearbeitungs- oder Reaktionszeiten des Förderinstituts oder auf sonstigen von Enklar nicht zu vertretenden Umständen beruht. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach § 7.
6.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Förderung in vielen Programmen voraussetzt, dass der Förderantrag vor Maßnahmen- bzw. Vorhabenbeginn gestellt und bewilligt wird. Der Kunde ist dafür verantwortlich, mit der Umsetzung der Maßnahme erst nach Maßgabe der jeweiligen Förderbedingungen zu beginnen. Für Fördernachteile, die daraus entstehen, dass der Kunde oder Eigentümer ohne Abstimmung mit Enklar mit der Maßnahme begonnen oder Verträge geschlossen hat, haftet Enklar nicht.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kundens richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Daten übernimmt Enklar keine Haftung.
7.3. Enklar sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
- bei Übernahme einer Garantie,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
Enklar haftet nicht für Vollständigkeit, Geeignetheit für einen bestimmten Zweck, Aktualität und Richtigkeit von Rechercheergebnissen, automatisierten Prozessen (z.B. Förderhöheberechnung) oder anderen Informationen.
7.3 Die Haftungsausschlüsse beziehungsweise -beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Betreiberin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden und entsprechend bei Ansprüchen gegenüber mit Enklar verbundenen Unternehmen und Kooperationspartnern sowie deren gesetzlichen Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8. Abtretung und Aufrechnung
Die Abtretung von Ansprüchen durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers gestattet. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, bleibt davon unberührt.
9. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unserer Datenschutzerklärung.
10. Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Enklar behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Über Änderungen dieser Geschäftsbedingungen wird Enklar den Kunden vorab mindestens in Textform unterrichten. Sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb von mindestens 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform (z.B. per E-Mail) widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung; hierauf wird Enklar in den Änderungsmitteilungen hinweisen.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3 Sollten Vereinbarungen, die in diesem Vertrag getroffen worden sind, ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln oder nicht durchgeführt werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bedingung tritt dann eine solche, die der Intention der Vertragspartner am nächsten kommt.
(Stand: 16.06.2026)